Aktuelles

01.02.2021
Verbesserte Fördermöglichkeit ab 1.7.2021 bei den kreditfinanzierten Sanierungs und Neubauvorhaben seitens der KfW.

 

 

DIe KfW-Bank erhöht die Fördersätze bei Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, wenn erneuerbare Energien die alte Heiztechnik ablösen. Werden heute schonfür die energetische Sanierung bis zu 120.000 ,- € pro Wohneinheit zinsverbillgt(0,75%)  und mit 40%tigem Tilgungszuschuss gewährt, so steigt die Summe der förderbaren Maßnahmen auf 150.000,- € und der Tilgungszuschuss auf 45%. Wird eine Ölheizung ersetzt soll es einen nochmaligen Bonus von 5% geben.
Wer also plant, erst im 3. Quartal mit den Baumaßnahmen zu beginnen, sollte die Förderung erst ab 1.7.21 beantragen lassen. Wer nicht warten möchte, kann auch zu alten Bedingungen schon morgen starten. Die neue Heizung wird noch bis 30.06. über das BAFA mit bis zu 50% der Kosten gefördert.